Wir unterstützen Sie bei der Vermietung Ihres Objektes - egal ob Wohnung oder Haus, die Immobilienspezialisten von Kiefer & Brandt sind jederzeit an Ihrer Seite. Und da insbesondere die Vermietung ein hohes Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter erfordert, binden wir Sie selbstverständlich in den gesamten Vermietungsprozesses ein.
Sie haben zunächst die Möglichkeit, mit unserem Tool Schritt für Schritt alle für die Mietpreisbestimmung und -vermarktung notwendigen Daten einzugeben. Wir entwickeln anschließend eine Strategie für die Vermietung und nehmen Kontakt mit Ihnen auf. Selbstverständlich können Sie uns auch direkt kontaktieren.
Um einen transparenten Prozess zu gewährleisten, haben wir im Anschluss an das Bewertungstool auch noch einmal alle wichtigen Informationen rund um die Ermittlung des optimalen Mietzinses zusammengefasst.
Ihre Christian Kiefer und Niklas Brandt
Der Mietpreis für eine Immobilie (Haus oder Wohnung) bestimmt sich anhand unterschiedlicher Kriterien. Durch die Herausgabe von Mietspiegeln geben die herausgebenden Regionen einen Überblick über das Mietniveau in der Region. In Gegenden mit besonders angespanntem Wohnraum haben diese Mietspiegel sogar verbindlichen Charakter. Bei der Ermittlung des optimalen Mietpreises nutzen wir die vorhandenen Mietspiegel zunutze und ermitteln den optimalen Mietzins für Ihr Objekt.
Bitte beachten Sie, dass wir als Immobilienmakler keine Rechtsberatung bieten. Alle nachfolgenden Angaben sind daher als unverbindlich zu verstehen!
(1) |
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. |
(2) |
Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden. |
(3) |
Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. |
(4) |
Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden. |
(5) |
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu erlassen. |
sss |
(1) |
Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. |
(2) |
Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. |
(3) |
Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. |
sss |
Die ortsübliche Vergleichsmiete bildet das Mietniveau ab, das in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart wurde. (§558 Abs. 2 BGB).
Art |
Die Art der Wohnung beschreibt die Gebäudeart und die Anzahl der Wohnungen im Gebäude. |
Größe |
Die Fläche eines Objektes lässt sich nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche in Quadratmetern berechnen. Besondere Vorgaben zur Einberechnung von Dachschrägen, Balkonen, ... finden entsprechend Berücksichtigung. |
Ausstattung |
Berücksichtigung für die Bestimmung des optimalen Mietpreises findet auch die vom Vermieter gestellte Ausstattung der Wohnung. Neben dem Allgeminen Zustand der Wohnung, werden auch weitere Faktoren, wie beispielsweise die Modernisierung dieser oder vom Vermieter kostenfrei bereitgestellte Einrichtungen, wie etwa Einbauküchen, preissteigernd berücksichtigt. |
Beschaffenheit |
Die Beschaffenheit des Gebäudes und der Wohnung werden durch die Gebädesubstanzubstanz bestimmt. Hierbei spielt das Alter der Wohnung eine entscheidende Rolle. Modernisierungen finden in diesem Abschnitt nur dann Berücksichtigung, wenn die Struktur des Gebäudes nachhaltig gestärkt wurde. |
Lage |
Zentrales Kriterium für die Bestimmung des Mietzins ist die Mikrolage einer Wohnung innerhalb einer Stadt, bzw. sogar innerhalb eines Stadtteils. Einfluss auf die Lage einer Wohnung haben die folgenden Faktoren: |
Beschaffenheitss |